Allgemeine
Maklerbedingungen
1. Die Maklerfirma Hyksos-Immobilien,
Inh. Hans-Jürgen Jeschke ( Hyksos ) erhält
für den Nachweis und / oder die Vermittlung von Vertragsgelegenheiten
eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zzgl. jeweils gültiger
gesetzlicher Mehrwertsteuer (von zur Zeit 19 % ):
a)
bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 5% vom
Kaufpreis;
b)
bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen
Geschäften 2 Monatsmieten
Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels
abweichender Vereinbarung vom Objektabnehmer an Hyksos zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht
ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.
2. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages
verdient und zur Zahlung fällig. Ein geschuldeter Aufwendungsersatz ist
innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei nicht
rechtzeitiger Zahlung der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind
vom Auftraggeber Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Dem Auftraggeber
bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden nicht oder nicht in
dieser Höhe entstanden ist.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Hyksos unverzüglich schriftlich über den Abschluss
eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu
übersenden. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des
Auftrages bestehen. Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages hat
die Hyksos Anspruch auf Teilnahme am
Beurkundungstermin.
4. Der Vergütungsanspruch der Hyksos bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später
rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus
einem sonstigen Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, als
rechtsungültig erweist.
5. Hyksos darf auch für
den anderen Vertragsteil provisionspflichtig als Nachweismakler tätig
werden.
6. Dem Auftraggeber ist jegliche Weitergabe der durch Hyksos erteilten Information - insbesondere des
Nachweises - an Dritte nur nach schriftlicher Zustimmung durch die Hyksos gestattet. Anderenfalls haftet er -
unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruches - im Falle des Vertragsabschlusses
durch den Dritten auf die entgangene Provision.
7. Direkte oder durch andere Makler benannte
Interessenten sind an die Hyksos zu
verweisen, sofern uns ein Alleinauftrag erteilt worden ist. Im Falle
eines Vertragsabschlusses haftet uns der Auftraggeber für die voll
vereinbarte Vermittlungsgebühr.
8. Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt,
hat er dies unverzüglich, längstens jedoch innerhalb einer Woche nach
Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen
diese Verpflichtung begründen einen Schadenersatzanspruch der Hyksos.
9. Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt auch, wenn
anstelle des ursprünglich angedachten Vertrages ein ähnliches Rechtsgeschäft abgeschlossen wird ( z. B.
Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten anstelle des
beabsichtigten Verkaufes ) und hierdurch die wirtschaftliche Identität
des erstrebten Geschäftes bewahrt bleibt. Als Hauptvertrag gilt deshalb
auch ein Vertragsabschluss über ein anderes vergleichbares Objekt des
Verkäufers oder ein Vertragsabschluss durch eine Person, die zum
Auftraggeber in dauerhafter, enger Verbindung steht.
10. Nimmt der Auftraggeber von seinen Verkaufsabsichten
Abstand, ist er verpflichtet, Hyksos unverzüglich schriftlich zu informieren.
11. Schadensersatzansprüche gegen Hyksos sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob
fahrlässigem Verhalten beruhen. Angaben in Exposés, Prospekten,
Beschreibungen und ähnlichem beruhen ausschließlich auf dem der Hyksos vom Objektanbieter erteilten Informationen;
hierfür wird keinerlei Haftung übernommen.
12. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder
Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich
getroffen werden; die Einhaltung der Schriftform ist unabdingbare
Wirksamkeitsvoraussetzung. Kündigungen des Vertrages bedürfen der
Schriftform.
13. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig,
falls einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam beweisen.
14. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen
aus dem Vertrag ist der Sitz der Hyksos.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz
der Hyksos, sofern der Auftraggeber
Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Inhaber Hans-Jürgen Jeschke |